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Zugang einer Kündigung im Urlaub

von | 21. Okt 2013 | Arbeitsrecht

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung,

 so muss er binnen drei Wochen nach deren Zugang beim Arbeitsgericht Klage erheben. Tut er dies nicht, so gilt die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam. Gleichwohl ist damit für den Arbeitnehmer noch nicht alles verloren:

Trotz Kündigung im Urlaub noch nicht alles verloeren. Auf Antrag kann Klage auch nach Ablauf der Frist zugelassen werden.

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird festgestellt,

dass ein an die Heimatanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben diesem selbst dann zugeht, wenn der Arbeitgeber von einer urlaubsbedingten Ortsabwesenheit weiß. Das BAG bestätigt dabei seine ständige Rechtsprechung zum Zugang von Kündigungen, auch wenn viele Beschäftigte (nach wie vor) der Meinung sind, dass Kündigungen während einer Krankheit oder eines Erholungsurlaubes grundsätzlich unzulässig sind. Das Gericht bestätigt in diesem Urteil auch seine bisherige Ansicht, dass Kündigungen bei einem Einwurf in den Hausbriefkasten noch am selben Tag zugehen, sofern der Einwurf um die Mittagszeit erfolgt. Ein Einwurf in den Hausbriefkasten bewirkt nämlich den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob und wann der Empfänger die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis nimmt und ob er daran durch Krankheit oder Urlaub gehindert war.

Gleichwohl ist damit für den Arbeitnehmer noch nicht alles verloren:

War er nämlich aufgrund seines Urlaubs trotz Anwendung aller ihm zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben, so kann auf seinen Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen die Klage auch nachträglich zugelassen werden. Von daher kann der Arbeitnehmer ohne Sorge in den Urlaub fahren.

Ihr Ansprechpartner für dieses Thema:

Ein Portrait Ihres Ansprechpartners zu diesem Thema, Rechtsanwalt Dr. Dirk Habe

Rechtsanwalt

Dr. Dirk Habe

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Portrait Ihres Ansprechpartners zu diesem Thema, Rechtsanwalt Burkhard Bühre

Rechtsanwalt

Burkhard Bühre

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht