Trennung, was nun?


Frau liest mit Entsetzen Ihre Kündigung

Eine Trennung

ist ein tiefgreifender Einschnitt im Leben, der sowohl emotionale als auch rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.


Sie markiert das Ende einer partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft und den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Neben der Herausforderung, die emotionale Belastung zu bewältigen, stellen sich viele praktische Fragen:

  • Wie geht es finanziell weiter?
  • Was passiert mit den gemeinsamen Kindern?
  • Und wie wird das Vermögen aufgeteilt?

In dieser schwierigen Zeit ist es entscheidend, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um Klarheit und Sicherheit für die Zukunft zu gewinnen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen, die nach einer Trennung relevant werden können.

Die Trennungszeit

ist eine wichtige Phase, die vor einer Scheidung durchlaufen werden muss.


Sie dauert in der Regel mindestens ein Jahr und dient dazu, die Ehepartner zu entlasten und ihnen die Gelegenheit zu geben, die Trennung zu überdenken. Während dieser Zeit müssen die Ehepartner „getrennt von Tisch und Bett“ leben, was auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist, solange klare Regelungen getroffen werden. Wichtig ist, dass die Trennung nachweisbar sein muss, etwa durch separate Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung und unabhängige finanzielle Konten. Die Einhaltung der Trennungszeit ist eine der Voraussetzungen für die Einreichung eines Scheidungsantrags.

Die Scheidung

Nach Ablauf der Trennungszeit kann ein Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.


Hierbei besteht Anwaltszwang, das heißt, mindestens eine Partei muss durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten sein. Neben der Einhaltung der Trennungszeit prüft das Gericht auch, ob die Ehe als gescheitert gilt. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass diese wiederhergestellt wird. Das Verfahren kann durch verschiedene Aspekte beeinflusst werden, wie etwa Streitigkeiten über Unterhalt, Vermögen oder das Sorgerecht. In einigen Fällen, wie etwa bei einer Härtefallscheidung, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden. Das Scheidungsverfahren endet mit einem gerichtlichen Beschluss, der die Ehe offiziell auflöst.

Symbolische Darstellung einer Kündigung, in welcher eine Spielfigur aus einer Reihe gestoßen wird

Der Ehegattenunterhalt

Nach der Trennung hat der bedürftige Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt.


Dieser Anspruch basiert auf den Einkommensverhältnissen der beiden Ehepartner und dient dazu, den bisherigen Lebensstandard während der Trennungszeit aufrechtzuerhalten. Der besserverdienende Partner ist verpflichtet, den weniger verdienenden oder nicht erwerbstätigen Partner finanziell zu unterstützen. Der Trennungsunterhalt umfasst regelmäßig die Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten wie Wohnung, Verpflegung und Versicherungen. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners ebenfalls berücksichtigt.

Mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Danach kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entstehen, der jedoch strengeren Voraussetzungen unterliegt. Hier spielen Faktoren wie die Dauer der Ehe, das Alter der Ehepartner, gesundheitliche Einschränkungen und die Betreuung gemeinsamer Kinder eine zentrale Rolle. Auch Aspekte wie Erwerbsobliegenheit, also die Pflicht zur Aufnahme oder Fortsetzung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, werden dabei geprüft. Eine einvernehmliche Regelung über den Unterhalt kann häufig langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Mittelalter Mann mit Bart trägt nach einer Kündigung einen Karton mit Bürosachen aus dem Raum

Der Kindesunterhalt

Kindesunterhalt ist ein zentraler Punkt bei einer Trennung, da minderjährige Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.


Der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend leben (Residenzmodell), übernimmt in der Regel die Betreuung, während der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt. Zusätzlich wird das Kindergeld angerechnet, das beide Elternteile anteilig entlastet.

Beim Wechselmodell, bei dem die Kinder gleichwertig von beiden Elternteilen betreut werden, kann der Unterhaltsanspruch abweichend geregelt werden. Hier teilen sich die Eltern die Betreuungszeiten und tragen gemeinsam die Kosten für den Unterhalt der Kinder. Dabei werden sowohl die finanziellen Verhältnisse als auch die Betreuungsleistungen berücksichtigt.

Wichtig ist, dass der Kindesunterhalt stets vorrangig vor anderen Unterhaltsansprüchen ist. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen, der vom Jugendamt gezahlt und später vom Unterhaltsschuldner zurückgefordert wird. Der Kindesunterhalt dient der Deckung aller grundlegenden Bedürfnisse des Kindes, einschließlich Ernährung, Kleidung, Bildung und Freizeitaktivitäten. Eine klare und rechtzeitige Regelung des Unterhaltsanspruchs ist entscheidend, um die finanzielle Stabilität des Kindes sicherzustellen.

Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorgerecht bleibt in der Regel bei beiden Elternteilen, auch nach der Trennung.


Es umfasst alle wesentlichen Entscheidungen über das Leben des Kindes, wie etwa die Wahl der Schule oder medizinische Eingriffe. Der Alltag des Kindes wird oft von einem Elternteil überwiegend gestaltet (Alleinbetreuung), während der andere Elternteil ein Umgangsrecht hat. Dieses Recht dient dazu, die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Der Umgang kann individuell geregelt werden, von wöchentlichen Besuchen bis hin zu Ferienzeiten. Kommt es zu Konflikten, kann das Familiengericht eine Umgangsregelung treffen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Das Wechselmodell, bei dem beide Elternteile gleichberechtigt betreuen, gewinnt an Bedeutung, erfordert jedoch eine gute Kommunikation.

Die Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung ist ein zentraler Aspekt einer Trennung.


Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dazu wird der Zugewinn, also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner, berechnet. Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere werden in die Berechnung einbezogen. Schulden mindern den Zugewinn. Bei Streitigkeiten über die Höhe des Zugewinns kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden. Zusätzlich können Regelungen zur gemeinsamen Wohnung, wie etwa ein Nutzungsrecht oder die Aufteilung des Hausrats, getroffen werden.

Symbolische Darstellung einer Kündigung, in welcher eine Spielfigur aus einer Reihe gestoßen wird

Rentenausgleich (Versorgungsausgleich)

Mit der Scheidung wird in der Regel auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.


Hierbei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dazu zählen gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen. Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, eine ausgewogene Altersvorsorge für beide Ehepartner sicherzustellen. In bestimmten Fällen, wie etwa bei kurzen Ehen oder bei einem notariellen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, kann dieser entfallen. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens geprüft.

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