Neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht
Zum 1. Januar 2026 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Sie bleibt auch für 2026 ein zentrales Orientierungs- und Berechnungsinstrument für Kindesunterhalt. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten bundesweit zur Ermittlung des angemessenen Unterhalts herangezogen und ist keine gesetzliche Norm, sondern eine allgemein anerkannte Richtlinie, die die unterhaltsrechtliche Praxis vereinheitlichen soll.
Auch wenn die Grundstruktur der Tabelle unverändert bleibt, haben sich gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen verändert
Die Lebenshaltungskosten steigen, der Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB wurde angepasst und gleichzeitig wächst der Bedarf, klare Leitlinien zu Selbstbehalt und Unterhaltsverpflichtungen zu vermitteln. Die Frage für Eltern, Unterhaltspflichtige und Gerichte lautet daher, wie diese Entwicklungen in der neuen Tabelle abgebildet werden und welche praktischen Auswirkungen sich für die Berechnung des Unterhalts ergeben.
Unterhaltsberechnung 2026: Was sich für alleinerziehende Eltern mit der neuen Düsseldorfer Tabelle ändert.
Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle 2026
Anhebung der Bedarfssätze:
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden mit Beginn des Jahres 2026 in allen Altersstufen angehoben. Konkret steigt der Mindestunterhalt nach der ersten Einkommensgruppe um jeweils 4 Euro für Minderjährige und um etwa 5 Euro für volljährige Kinder, die im Haushalt eines Elternteils leben.
Diese Erhöhungen resultieren aus der neu gefassten Mindestunterhaltsverordnung (Siebenten Verordnung zur Änderung) und sollen den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht werden. justiz.nrw
Unveränderte Tabellenstruktur
Die Tabellenstruktur bleibt gegenüber 2025 unverändert: Weiterhin sind 15 Einkommensgruppen ausgewiesen, der Regelfall ist ein unterhaltsberechtigtes Kind bzw. zwei Unterhaltsberechtigte. Die erste Einkommensgruppe endet bei 2.100 Euro bereinigtem Nettoeinkommen, die höchste bei 11.200 Euro.
Regelungen zum Selbstbehalt
Neu in den Anmerkungen zur Tabelle sind konkretisierte Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Eltern (Elternunterhalt) und aufgrund von Ansprüchen Großeltern gegenüber Enkeln. Diese Ergänzungen reflektieren die jüngere familiengerichtliche Rechtsprechung zum Selbstbehalt im Elternunterhalt.
Kindergeldanrechnung und Zahlbeträge
Durch die Anhebung des Kindergelds auf 259 Euro beeinflusst die Anrechnung auf die Unterhaltssätze die tatsächlichen Zahlbeträge: In vielen Fällen fällt die reale Erhöhung des Zahlbetrags geringer aus als die nominale Erhöhung der Bedarfssätze. Rechtsanwälte Staab & Kollegen
Unterhaltsvorschuss
Für den Unterhaltsvorschuss ergeben sich durch die Tabelle 2026 insbesondere keine wirklichen Änderungen, da sowohl Mindestunterhalt als auch Kindergeld parallel steigen.
Angepasste Bedarfssätze und neue Leitlinien – Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2026 für den Kindesunterhalt.
Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle
folgen in erster Linie dem gesetzlichen Mindestunterhalt nach § 1612a BGB und dessen Novellierung durch die Mindestunterhaltsverordnung. Die moderate Erhöhung der Bedarfssätze soll den realen Kostensteigerungen Rechnung tragen, ohne die unterhaltspflichtigen Eltern in unverhältnismäßige Belastungen zu bringen. Die unveränderte Tabellenstruktur unterstreicht, dass es sich um eine jährliche Feinjustierung handelt und nicht um eine tiefgreifende Systemreform. Die neu aufgenommenen Hinweise zum Selbstbehalt tragen der zunehmenden Komplexität familiärer Unterhaltsverhältnisse Rechnung, insbesondere im Kontext des Elternunterhalts.
Fazit
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 bringt keine strukturellen Reformen, aber relevante inhaltliche Aktualisierungen. Die moderaten Erhöhungen der Bedarfssätze fortentwickeln die Unterhaltspraxis in Richtung realitätsnaher Werte, und die ergänzten Anmerkungen zum Selbstbehalt geben für Unterhaltspflichtige und Gerichte zusätzliche Orientierung. Für Praxis und Beratung bedeutet dies: Unterhaltspflichten sind sorgfältig neu zu prüfen und Zahlbeträge gegebenenfalls anzupassen.
Die aktualisierten Regelungen zum Selbstbehalt und zu den Zahlbeträgen unterstützen Eltern bei der rechtssicheren Planung des Kindesunterhalts 2026.
Weiterführende Links
Zum unserem Artikel „Aktuelle Düsseldorfer Tabelle“ auf ra-shb.de
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Überblick zur Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfssätzen und Tabellenwerten von Finanztip
Ihr Ansprechpartner für dieses Thema:
Rechtsanwältin
Inge Saathoff
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt
Burkhard Bühre
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht